Anlegen ist das neue Sparen

Säule 3a und freizügigkeit

Mit einem Depot der 3. Säule a können Sie Vermögen ansparen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen! Die über das Jahr flexibel einbezahlten Sparbeiträge können in der Steuererklärung vollumfänglich von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. 

 

Dazu gelten aktuell folgende Maximalbeträge, welche auf ein 3a-Depot/Konto einbezahlt werden können:

- Für angestellte Personen mit Pensionskasse: CHF 7056.- pro Steuerjahr

- Für Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbstädigerwerbende): CHF 35'280.- (max. 20% des Nettoeinkommens)

 

Seit Jahren ist die INNsurance AG auf der Suche nach einem geeigneten Sparmodell im 3a-Bereich, welches wir auch zu 100% unseren Kunden weiterempfehlen können. Es gibt zwar diverse Anbieter im Schweizer Markt (z.B. Versicherungen und Banken), welche viel in die Digitalisierung investiert haben und möglichst einfache und digitale 3a-Lösungen anbieten wollen. Diese Produkte haben wir analysiert und haben bei den meisten Produkten leider feststellen müssen, dass die Kosten für ein 3a-Konto / Depot oftmals sehr teuer und vor allem nicht transparent dargestellt werden. Nach langer Suche haben wir endlich einen Anbieter gefunden, welchen wir zu 100% weiterempfehlen können. Das 3a-Depot ist sehr einfach und transparent gehalten und der Kunde kann,- je nach Risikobereitschaft,- verschiedene Anlage-Strategien mit entsprechenden Renditechancen wählen. Ein weiterer Pluspunkt sind die Gebühren für die Depotführung, welche transparent und im Vergleich zu anderen Anbietern sehr günstig aufgestellt sind! Zudem können Sie jederzeit über PC oder Smartphone in Ihr Depot einsehen und die Entwicklung Ihres Vermögens verfolgen! Dieses 3a-Produkt ist unser Geheimtipp für Alle, welche ihr Vermögen mit einer sehr guten Rendite aufbauen und gleichzeitig auch noch Steuerausgaben senken wollen! 

 

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto? 

Treten Sie nach dem Austritt aus der Pensionskasse Ihres alten Arbeitgebers nicht unmittelbar in eine neue ein, so müssen Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf eine Freizügigkeitslösung einzahlen.

Das gilt z.B. in folgenden Fällen:

  • Arbeitslosigkeit
  • Berufliche Auszeit
  • Babypause
  • Auslandaufenthalt
  • Weiterbildung

Übliche Kontolösungen bei Banken sind heutzutage praktisch zinslos und oft mit Spesen verbunden; Unsere Lösung erlaubt Anlagen mit attraktiven Gebühren und frei wählbarer Strategie. 

 

 

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